Verschlüsselung von Patientendaten
Verschlüsselung von Patienten-Namen gemäß RKI-Vorgaben
Bei humanmedizinischen Proben, die anonym untersucht werden sollen (z.B. aus den AIDS-/ STD-Ambulanzen der Gesundheitsämter), sollen der Familien- und Vorname des Patienten gemäß den Vorgaben des Robert Koch-Instituts verschlüsselt werden:
- • Vom Familiennamen bitte nur den dritten Buchstaben und dahinter (ohne Leerzeichen) die Anzahl der Buchstaben angeben. Dasselbe gilt für den Vornamen.
- • Bei mehr als 9 Buchstaben eine Null für die Anzahl einsetzen.
- • Umlaute werden als 2 Buchstaben gezählt.
- • Bei zusammengesetzten Vor- bzw. Familiennamen nur den ersten Namensteil berücksichtigen.
- • Namenszusätze (z.B. Dr., von) entfallen.
Beispiele:
Dr. Schultz, Sabine: H7 B6
zur Mühle-Ambach, Karl-Heinz: E6 R4
- • Codierung des Namens (Familien- und Vorname) auf dem Probenbegleitschein der LUA in das Namensfeld eintragen (mit 1 Leerzeichen zwischen Codierung von Familien- und Vornamen).
- • Vornamensfeld des Probenbegleitscheins für gesundheitsamtsinterne Vermerke wie etwa Proben-Nr. oder Ähnlichem nutzen