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Humanmedizin

Aufgaben des Fachbereiches Humanmedizin

Laborarbeitsplatz © Landesuntersuchungsanstalt Sachsen

Im Vollzug des Infektionsschutzgesetzes sowie entsprechender Verordnungen des Bundes beziehungsweise des Freistaates Sachsen unterstützt der Fachbereich Humanmedizin die für den Vollzug gesundheitsrechtlicher Vorschriften für Mensch und Tier zuständigen Behörden, Einrichtungen des Landes und der Kommunen.

Spezifische Aufgaben

Berichte

Untersuchungsaufträge und Hinweise

Die allgemeinen Aufgaben des Fachbereichs Humanmedizin umfassen:

  • Beratung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS), der Landesdirektion Sachsen, der Gesundheitsämter und weiterer Behörden und Einrichtungen des Freistaates Sachsen zu Fragen des Infektionsschutzes, der Hygiene und der Umweltmedizin
  • Erarbeitung von Stellungnahmen und Konzeptionen im Auftrag des SMS
  • Mitwirkung bei der Erstellung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften des SMS
  • Erarbeitung von Empfehlungen zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten im Freistaat Sachsen (Herdbekämpfungsprogramme)
  • Erarbeitung von speziellen Maßnahmeplänen für bioterroristische und hochkontagiöse Erreger
  • Mitarbeit beim Netzwerk Multiresistente Erreger des Freistaates Sachsen
  • Berichterstattung im Rahmen gesetzlicher Vorgaben der EU, des Bundes und des Landes
  • Erstellung von Gutachten für Gerichte und Staatsanwaltschaften
  • Aus-, Fort- und Weiterbildung im Rahmen der durch Rechtsvorschriften bestimmten oder durch das SMS übertragenen Aufgaben
  • Fachliche Mitwirkung bei Fortbildungsveranstaltungen für in der amtlichen Überwachung Tätige und andere Personen im Auftrag des SMS oder auf Ersuchen der zuständigen Behörde
  • Mitarbeit in Kommissionen und Arbeitsgruppen

Rechtsvorschriften

Weiterführende Informationen

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