Salmonellenuntersuchungen
Grundlage
Grundlage für die Untersuchungen auf Salmonellen bei Tieren sind Rechtsvorschriften der EU und des Bundes. Abhängig von tierartspezifischen Vorschriften sind Salmonelleninfektionen anzeige-, mitteilungs- beziehungsweise meldepflichtig. An der Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen (LUA Sachsen) werden neben anlassbezogenen Untersuchungen zur Abklärung von Erkrankungen und Verlusten bei Tieren umfangreiche Überwachungsuntersuchungen durchgeführt. Diese haben das Ziel, den Erregereintrag in die Lebensmittelkette zu überwachen und zu verringern, da Salmonellen zu den wichtigsten bakteriellen Zoonoseerregern zählen. Infektionen des Menschen durch das Tier können direkt durch engen Tierkontakt (zum Beispiel Heimtiere) oder indirekt durch kontaminierte Lebensmittel tierischer Herkunft erfolgen.