BSE-Untersuchungen
Was ist BSE?
Übertragbare schwammartige Gehirnerkrankungen (= TSE, Transmissible Spongiforme Enzephalopathien) sind eine Gruppe von Erkrankungen u.a. bei Mensch (u.a. Creuzfeldt Jakob Disease) und Schaf (Scrapie) mit gleichartigen Eigenschaften, zu der auch die BSE der Rinder (Bovine Spongiforme Enzephalopathie) zählt. Mit all diesen Erkrankungen hat die BSE die lange Inkubationszeit, eine ausbleibende Immunantwort, einen chronischen und in jedem Fall tödlichen Verlauf gemeinsam. Alle TSE- Erkrankungen sind übertragbar.
Wie entsteht BSE?
Das auslösende Agens gehört einer neuartigen Erregerklasse an und ist ein strukturell fehlerhaftes Protein, das Prionprotein. Alle Säugetiere besitzen Prionproteine, deren eigentliche Funktion bisher unklar ist. Die Individuen erkranken jeweils an ihrem körpereigenen Protein, welches durch Aufnahme von fehlgefaltetem Protein seine Beschaffenheit verändert und ebenfalls in ein strukturell fehlerhaftes Protein transformiert wird. Lagern sich diese krankmachenden Prionproteine in den Nervenzellen ab, können dort nicht abgebaut werden und die Zellen gehen unter. Dies führt zum typischen schwammförmig veränderten Bild des Gehirns und den damit verbundenen neurologischen Ausfallerscheinungen.
Verbreitung und Bekämpfung von BSE
Der sehr widerstandsfähige Erreger wurde in den 1970-er Jahren durch unzureichende Erhitzung bei der Tiermehlherstellung in die Nahrungskette eingetragen. Nach starkem Anstieg der Fallzahlen und Entdeckung der epidemiologischen Zusammenhänge wurde zum Schutz der Verbraucher 2001 ein Verbot der Verwendung von aus Säugetieren gewonnenen Proteinen in Futtermitteln für Wiederkäuer durch die Verordnung (EG) 999/2001 erlassen, sowie die Herauslösung und unschädliche Beseitigung der spezifischen Risikomaterialien (z.B. Gehirn und Rückenmark) aus der Nahrungskette gesetzlich festgelegt. Ebenfalls seit 2001 sind BSE-Tests an geschlachteten und verendeten Tieren vorgeschriebenen.
Derzeit werden in Deutschland im Rahmen eines Monitorings alle verendeten ode notgetöteten Rinder ab der Altersgrenze 48 Monate sowie Schafe und Ziegen anhand einer Stichprobe auf TSE/BSE untersucht. Das Monitoring erfolgt ab 1. Januar 2017 gemäß Erlass des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Durchführung des TSE/BSE-Monitorings in Sachsen im Jahr 2017 vom 8. Dezember 2016, Aktenzeichen 24-9156-27/82.
Seit 2007 wurde in Sachsen kein BSE-Fall mehr diagnostiziert.
BSE-Untersuchungen in Sachsen
Seit dem 01.12.2000 werden in Sachsen TSE/BSE-Schnelltests an der Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen durchgeführt.
08.12.2016 - Erlass des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Durchführung des TSE/BSE-Monitorings in Sachsen im Jahr 2017