Untersuchungsaufträge und Informationen
Informationen zum Jahreswechsel 2024 / 2025
Wir möchten Sie darüber informieren, dass der LUA-Kurierdienst an den Werktagen zwischen den Jahren in gewohnter Weise aufrechterhalten wird.
Der Transport von Proben mit den Kurierfahrzeugen erfolgt somit bis einschließlich 23.12.2024, 27.12.2024 und 30.12.2024 und im Neuen Jahr erstmalig wieder am 02.01.2024.
Die Probenannahmen an den Standorten Dresden, Jägerstraße 10 und Leipzig-Wiederitzsch der LUA sind wie folgt besetzt:
- bis einschließlich 23.12.2024 – regulär geöffnet
- 27.12.2024 – regulär geöffnet
- 30.12.2024 – regulär geöffnet
Bitte beachten Sie den Annahmeschluss 18.12.2024 für lose Wasserproben (Wasserspender, Eis, Kanisterwasser) sowie für alle Trinkwasserproben.
Für dringende Trinkwasserproben (z. B. Umgebungsuntersuchungen), die nach dem 18.12. eingesandt werden sollen, bitten wir um telefonische Absprache mit dem mikrobiologischen Wasserlabor (0351-8144 1152/ 1187).
Vereinbarung
Der Einsender ist mit der vereinfachten Darstellung der Ergebnisse auf dem Befund entsprechend der SOP 00026 02x (Angabe der verwendeten Methode(n) in geeigneter Weise) einverstanden. Weitere i.R. der Akkreditierung nach DIN/ISO 17025 erforderliche Informationen zur Prüfung werden dem Einsender auf Anforderung zur Verfügung gestellt.
Informationen zur BTV-Diagnostik
Material:
- Antigennachweis: EDTA-Blut
- Antikörpernachweis: Serum - EDTA-Blut
Probentransport:
Transport der Proben zusammen mit ausgefülltem Probenbegleitschein/ HIT-Untersuchungsauftrag an den jeweiligen LUA-Standort (gegebenenfalls über zuständiges Veterinäramt und den LUA-Kurier).
- LUA Sachsen, Standort Dresden, FG 3.2, Jägerstr. 8/10, 01099 Dresden
- LUA Sachsen, Standort Chemnitz, FG 3.4, Zschopauer Str. 87, 09111 Chemnitz
- LUA Sachsen, Standort Leipzig, FG 3.6, Bahnhofstr. 58-60, 04158 Leipzig
Das EDTA-Blut sollte im gekühlten (+ 4 °C) Zustand versendet werden.
Untersuchung:
- Antigennachweis: über qRT-PCR, Dauer: 1-3 Werktage
- Antikörpernachweis: ELISA, Dauer: 1-3 Werktage
Hinweis:
- Für die Abklärung weiterer anzeigepflichtiger Tierseuchen senden Sie uns bitte zusätzlich Gewebeproben und/oder Tupferproben bzw. nach Verendung den Tierkörper ein.
- In jedem Fall ist das zuständige LÜVA zu informieren.
Hinweis zur Annahme von Tierkörpern
- Standorte Dresden und Leipzig: Annahme von Tierkörper bis 1000 kg
Um telefonische Voranmeldung und Anlieferung von Tierkörpern > 30 kg bis 15.00 Uhr (Montag -Freitag) bzw. 12.00 Uhr (Samstag) wird gebeten. - Standort Chemnitz: Annahme von Tierkörpern bis 30 kg!
Unabhängig davon ist über das Sektionsprogramm* eine Anlieferung von Tierkörpern > 30 kg zur Abklärung von Tierverlusten bei Pferden, Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen durch die Tierkörperbeseitigungsanstalt (TBA) Sachsen möglich.
Kontaktdaten TBA Sachsen finden Sie auf https://www.tba-sachsen.de/
Untersuchungsaufträge - Formulare
Gedruckte Exemplare der Untersuchungsaufträge mit Durchschlag sind an den LUA-Standorten und an den LÜVÄ erhältlich.
Untersuchungsauftrag für Einsendungen von diagnostischem Material (außer Blutproben)
Untersuchungsauftrag für die Einsendung von Blutproben und Gewebeproben (Ohrstanzen)
Untersuchungsauftrag Tollwut
Untersuchungsauftrag und Hinweise Eutergesundheit
Bitte senden Sie diesen Untersuchungsauftrag in dreifacher Ausfertigung unterschrieben ein
- Untersuchungsauftrag Eutergesundheit (*.pdf, 0,72 MB)
- Hinweise zum Ausfüllen des Untersuchungsauftrages Eutergesundheit (*.pdf, 22,34 KB)
Probenbegleitschein für Untersuchungen an gesund erlegten Wildschweinen auf KSP, ASP, AK, Brucellose
(für Fallwild, Unfallwild u. krank erlegte Wildschweine wenden Sie sich bitte an Ihr Veterinäramt)
Hinweis:
Gemäß Erlass des SMS zum Monitoring von Wildschweinen auf Afrikanische Schweinepest (ASP) und Klassische Schweinepest (KSP) im Freistaat Sachsen vom 17.01.2024 startet am 01.Februar 2024 die Einführungsphase der Datenerfassung von Wildschweinproben in der IT-Anwendung „Sächsisches Wildmonitoring (SWM). Hierbei ist für die Einsendung der im SWM hinterlegte „verkürzte Probenbegleitschein“ zu nutzen. Bezüglich der technischen Details wird auf das beiliegende Infoblatt verwiesen. Nach Abschluss der Einführungsphase (Zeitpunkt ist noch bekannt zu geben) ist die ausschließliche Verwendung des SWM zur Erfassung der Probendaten vorgesehen.
- Infoblatt Wild-ID, Nutzung SWM (*.pdf, 0,78 MB)
- Probenbegleitschein für Untersuchungen an gesund erlegten Wildschweinen (*.pdf, 90,41 KB)
weitere Hinweise und Informationen
- Hinweise zur Entnahme von Tupferproben für die Aviäre Influenza-Diagnostik (*.pdf, 91,39 KB)
- Hinweise zum Untersuchungsauftrag für Paratbc-Untersuchungen (*.pdf, 0,33 MB)
- HI-Tier-Untersuchungsauftrag (Aktualisierung 2013) (*.pdf, 1,71 MB)
- Rinderblutproben werden nur noch mit maschinenlesbaren Untersuchungsaufträgen untersucht (*.pdf, 27,47 KB)
- Abfrage der BVD-Untersuchungsergebnisse in der HI-Tier-Datenbank (*.pdf, 0,33 MB)
- Informationsblatt BVD-Diagnostik - Blutproben (*.pdf, 0,14 MB)
- Informationsblatt BVD-Diagnostik - Gewebeproben (*.pdf, 0,19 MB)
- Informationsblatt zur Entnahme von Untersuchungsmaterial zur Diagnostik der Amerikanischen Faulbrut bei Bienen (*.pdf, 0,41 MB)