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Aufgaben der Futtermittelüberwachung

Blick auf ein Getreidefeld © LUA Sachsen

 

    spezielle Aufgaben der Futtermittelüberwachung

    • Prozesskontrollen in den Futtermittelunternehmen (Betriebs- und Buchprüfungen)
    • Produktkontrollen
      • amtliche Probenahmen von Futtermitteln
      • Prüfung der deklarierten Angaben zu den Inhalts- und Zusatzstoffen und Vergleich mit Analyseergebnissen. Die Untersuchung erfolgt vertragsgemäß in der Staatlichen Betriebsgesellschaft für Umwelt und Landwirtschaft Sachsen.
      • Rückverfolgung von Meldungen aus dem Europäischen Schnellwarnsystem und Einleitung erforderlicher Maßnahmen
      • Kennzeichnungsprüfungen / Deklarationskontrollen zur Überprüfung der Anforderungen aus der VO (EG) Nr. 767/2009
    • hoheitlicher Vollzug
      • Anhörungen der Futtermittelunternehmer bei festgestellten Beanstandungen
      • Eröffnung von Ordnungswidrigkeits-Verfahren gegen Futtermittelunternehmer
      • Information der Öffentlichkeit nach § 40 Absatz 1a LFGB für den Bereich Futtermittel
    • Registrierung und Zulassung der Futtermittelunternehmen nach Futtermittelhygieneverordnung (EG) Nr.183/2005 (Download siehe Anträge) 
    • Erteilung von Ausnahmegenehmigungen sowie Zulassungen und Registrierungen
      • nach VO (EG) Nr. 999/2001 in der geltenden Fassung zur Einhaltung des Verfütterungsverbotes bestimmter tierischer Proteine (siehe Merkblatt)
      • nach VO (EG) Nr. 183/2005, zum Beispiel Zulassung von Herstellern und / oder den Inverkehrbringern von Zusatzstoffen wie Harnstoff
      • nach Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB), zum Beispiel zur Durchführung von Fütterungsversuchen mit bestimmten Zusatzstoffen
    • weitere Tätigkeitsbereiche der amtlichen Futtermittelüberwachung
      • Aus- und Weiterbildung von Futtermittelkontrolleuren (Prüfungskommission)
      • Stellungnahmen zu Entwürfen von Gesetzen und Verordnungen
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