Aufgaben der Futtermittelüberwachung
spezielle Aufgaben der Futtermittelüberwachung
- Prozesskontrollen in den Futtermittelunternehmen (Betriebs- und Buchprüfungen)
- Produktkontrollen
- amtliche Probenahmen von Futtermitteln
- Prüfung der deklarierten Angaben zu den Inhalts- und Zusatzstoffen und Vergleich mit Analyseergebnissen. Die Untersuchung erfolgt vertragsgemäß in der Staatlichen Betriebsgesellschaft für Umwelt und Landwirtschaft Sachsen.
- Rückverfolgung von Meldungen aus dem Europäischen Schnellwarnsystem und Einleitung erforderlicher Maßnahmen
- Kennzeichnungsprüfungen / Deklarationskontrollen zur Überprüfung der Anforderungen aus der VO (EG) Nr. 767/2009
- hoheitlicher Vollzug
- Anhörungen der Futtermittelunternehmer bei festgestellten Beanstandungen
- Eröffnung von Ordnungswidrigkeits-Verfahren gegen Futtermittelunternehmer
- Information der Öffentlichkeit nach § 40 Absatz 1a LFGB für den Bereich Futtermittel
- Registrierung und Zulassung der Futtermittelunternehmen nach Futtermittelhygieneverordnung (EG) Nr.183/2005 (Download siehe Anträge)
- Erteilung von Ausnahmegenehmigungen sowie Zulassungen und Registrierungen
- nach VO (EG) Nr. 999/2001 in der geltenden Fassung zur Einhaltung des Verfütterungsverbotes bestimmter tierischer Proteine (siehe Merkblatt)
- nach VO (EG) Nr. 183/2005, zum Beispiel Zulassung von Herstellern und / oder den Inverkehrbringern von Zusatzstoffen wie Harnstoff
- nach Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB), zum Beispiel zur Durchführung von Fütterungsversuchen mit bestimmten Zusatzstoffen
- weitere Tätigkeitsbereiche der amtlichen Futtermittelüberwachung
- Aus- und Weiterbildung von Futtermittelkontrolleuren (Prüfungskommission)
- Stellungnahmen zu Entwürfen von Gesetzen und Verordnungen